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Wir sind für Sie da.

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Laboruntersuchungen

Bei bestimmten Symptomen oder Erkrankungen sind Blutuntersuchungen medizinisch notwendig und werden ärztlich angeordnet. In dem Fall werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Ebenso Harn- und Stuhluntersuchungen.

Wer ohne Anlass ein Blutbild bzw. weitergehende Blut- oder andere Laboruntersuchungen machen lassen möchte, muss die Kosten dafür selbst zahlen, diese hängen von den angeforderten Werten ab.

Medizinisch notwendige Laboruntersuchungen sind bei uns grundsätzlich jederzeit möglich, wir empfehlen aber, vormittags und nüchtern zu kommen.

Blutbild sowie Entzündungsmarker (CRP) bestimmen wir in unserer Ordination binnen Minuten selbst, ebenso Troponin-T und D-Dimer. Weitere Werte, z.B. Blutfette, Leber- oder Nierenparameter, Eisen, Hormone und vieles mehr senden wir in externe Labore und erhalten die Werte meist binnen 24 Stunden.

Auch bei Harn werten wir 11 Parameter sofort aus, zum Beispiel ob sich rote oder weiße Blutkörperchen, Glucose oder Nitrit etc im Harn befinden. Ergibt sich daraus der Verdacht auf eine bakterielle Infektion, senden wir die Probe in ein Speziallabor.

Natürlich bestimmen wir auch Werte für Blutgerinnung (INR) und machen Tests auf Covid, Influenza, Streptokokken, Pertussis etc. Beachten Sie, dass die Kosten für bestimmte Werte nur dann von der Krankenkasse übernommen werden, wenn das Ergebnis für die Behandlung relevant ist. Das ist beispielsweise für Covid-19 derzeit nicht der Fall.

Häufige Fragen

Befundübermittlung

Für Kolleginnen und Kollegen, die uns Befunde übermitteln möchten, sind wir über "DAME" bzw. "medical net" unter ME297078 erreichbar.

Nüchtern heißt?

Wenn Sie "nüchtern" für eine Blutuntersuchung sein müssen, dürfen Sie davor mindestens 8 Stunden nichts essen und - ausser stilles Wasser - nichts trinken.
Mit Alkohol hat "nüchtern" also in diesem Fall nichts zu tun.

Telefonisch...

... stellen wir Ihnen gerne e-Rezepte aus, wenn Ihnen das Medikament bereits einmal verschrieben wurde (Folgeverordnung). Bitte beachten Sie, dass wir Ihre e-card regelmäßig jeweils zum Ende des Quartals (ÖGK) bzw. des Monats (BVAEB, SVS) stecken müssen um für Sie tätig sein zu können.

Mail etc...

Wir versenden Befunde, Rezepte oder andere schützenswerte Information aus Gründen des Datenschutzes weder über e-Mail, Messenger noch über "social media".

e-card Rückseite

Auf der Rückseite der e-card befindet sich die Europäische Kranken-Versicherungskarte (EKVK). Sie gilt in den meisten Ländern Europas. Die Daten auf der Rückseite sind auch im Chip gespeichert. Wenn sich in den Feldern lediglich ***Sternchen*** befinden, gilt die Karte nur in Österreich.

Impfplan

Der Link zum Österreichischen Impfplan stellt Ihnen alle aktuellen Informationen des Sozialministeriums zum Thema Impfen zur Verfügung.

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