Mittelstrahlharn / normale Harnuntersuchung
- Hände waschen
- Vorhaut zurückziehen bzw. Schamlippen spreizen
- äußere Genitalien reinigen (Desinfekt Tupfer) und trocknen
- erste Urinportion in die Toilette ablassen
- ca. 50ml Urin, ohne zu unterbrechen, in den Becher ablassen
Harn unter Sicht / Drogenscreening
Für von einer Behörde oder vom Substitutionsprogramm angeordnete Untersuchungen ist es erforderlich, sich sowohl bei der Probenabgabe als auch bei der Befundabholung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Pass, Führerschein oder dgl.) auszuweisen.
- Der Harn muss „unter Aufsicht“, d.h. in Beisein eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin der Ordination abgegeben werden.
- Es dürfen keine externen Harnabgaben angenommen werden!
- Jacken müssen ausgezogen werden
- T-Shirts, Pullover und Westen müssen hochgezogen werden
- Der Oberkörper muss frei sichtbar sein (BH muss NICHT ausgezogen werden)
- Unterhose bis zu den Knöcheln hinunterziehen
- Vermeiden Sie übermäßiges Trinken vor der Harnabgabe (dies kann zu einer Verdünnung der Harnprobe führen)
- Verdünnte Harnproben werden nicht anerkannt und müssen wiederholt werden
Bitte verstehen Sie, dass auch wir uns an diese Vorgaben halten müssen, um Manipulationen bei der Harnabgabe auszuschließen.
Wenn Sie mit diesen Richtlinien nicht einverstanden sind, müssen wir im Befund vermerken: "Nicht unter Sicht abgegeben"